Wichtiger Hinweis
Geltungsbereich
Dieser Hinweis gilt für alle potenziellen Kunden, Kunden, Tippgeber, Vermittler, Intermediäre, Berater und Gegenparteien, die Unterlagen zu Transaktionen einreichen, weiterleiten oder auf solche verweisen, an denen International Finance Bank LTD nicht beteiligt ist. Er ist Bestandteil der veröffentlichten Bedingungen der Bank und gilt unabhängig davon, ob in der jeweiligen Korrespondenz darauf Bezug genommen wird.
Die Bank prüft keine Dokumente Dritter
Darlehensverträge, Kreditzusagen, Joint-Venture-Vereinbarungen, Kaufverträge, Versicherungspolicen, Term Sheets, Finanzierungsangebote und vergleichbare Instrumente zwischen einem Kunden oder potenziellen Kunden und einem Dritten fallen nicht in den Leistungsumfang der Bank. Die Bank prüft, verifiziert, bewertet, genehmigt oder kommentiert solche Dokumente weder vor noch nach der Kontoeröffnung.
Bei der Bank eingegangene Dokumente werden ausschließlich zu Zwecken der Compliance-Aufbewahrung in der eingegangenen Form aufbewahrt. Der Eingang eines Dokuments stellt keine Prüfung desselben dar. Das Ausbleiben einer Stellungnahme bedeutet keine Genehmigung, Billigung, Annahme oder Bestätigung irgendeiner Art, und dem Schweigen der Bank darf keine derartige Bedeutung beigemessen werden.
Kein Beratungsverhältnis
Aus der Korrespondenz mit der Bank ergibt sich kein Rechts-, Steuer-, Versicherungs- oder transaktionsbezogenes Beratungsverhältnis. Die Bank handelt in Bezug auf eine Transaktion Dritter nicht als Berater einer Partei und darf auch nicht als solcher dargestellt werden. Von den Parteien wird erwartet, dass sie ihre eigene unabhängige Rechtsberatung einholen.
Bestätigungen und Kontounterlagen
Soweit die Bank Kontobestätigungen, Saldenbescheinigungen, Nachweise über Finanzmittel oder vergleichbare Unterlagen ausstellt, geschieht dies ausschließlich für ihre eigenen Kontoinhaber, bezogen auf bei der Bank geführte Konten, nach den eigenen Verfahren, in den eigenen Formaten und nach dem veröffentlichten Gebührenverzeichnis der Bank sowie nur auf dokumentierte Weisung des Kontoinhabers.
Die Bank stellt weder für noch im Namen eines potenziellen Kunden irgendeine Bestätigung aus und stellt keine Ready-Willing-and-Able-Schreiben, Leistungsfähigkeits- oder Kapazitätsbestätigungen, Verpflichtungserklärungen über gesperrte Mittel, Voravisierungen, Comfort Letters oder Bestätigungen erwarteter Zahlungseingänge zur Unterstützung der Finanzierungs-, Versicherungs- oder Vergütungsvereinbarung eines Dritten aus.
Verwendung des Namens der Bank
Name, Lizenz, Korrespondenzbanken und Verantwortliche der Bank dürfen nicht als an einer Transaktion beteiligt, über sie informiert oder sie unterstützend angeführt, aufgelistet, weitergeleitet oder sonst dargestellt werden, sofern die Bank ihre Rolle nicht schriftlich bestätigt hat. Dies gilt gleichermaßen für Vertragsentwürfe, Präsentationen, Finanzierungsangebote und die Kommunikation mit Dritten.
Verpflichtungserklärungen zur Beschränkung von Compliance-Pflichten
Die Bank geht keine Verpflichtungen zur Nichtumgehung, Nichtoffenlegung, zum Quellenschutz oder ähnliche Verpflichtungen ein, die ihre Möglichkeit einschränken würden, die Parteien einer Transaktion zu identifizieren, die Herkunft und das Eigentum von Geldern zu überprüfen, mit Korrespondenzbanken, Abschlussprüfern, Notaren und zuständigen Behörden zu kommunizieren oder ihren gesetzlichen Pflichten nachzukommen. Jedes der Bank vorgelegte derartige Instrument bleibt ohne Wirkung.
Zahlungen vor Bereitstellung der Finanzierung
Die Bank beteiligt sich nicht an Transaktionen, bei denen von einem Kontoinhaber erwartet wird, Versicherungsprämien, Sicherheitsleistungen, Liquiditätsreserven, Aktivierungs-, Verifizierungs-, Wallet- oder Gas-Zahlungen, Arrangierungs-, Zusage-, Makler- oder Vermittlungsgebühren in Fiatwährung oder in digitalen Vermögenswerten an einen Kreditgeber, Versicherer oder Vermittler oder zu dessen Gunsten zu zahlen, zu überweisen, zu verpfänden, treuhänderisch zu hinterlegen, zu sperren oder anderweitig zu binden, bevor die betreffenden Mittel dem Konto des Kontoinhabers bei der Bank unwiderruflich als endgültig eingegangene und frei verfügbare Mittel gutgeschrieben wurden.
Eingehende Gelder
Kein Zahlungseingang kann im Voraus genehmigt, reserviert oder garantiert werden. Alle eingehenden Gelder unterliegen der Identifizierung des Auftraggebers, der Prüfung der Mittelherkunft und der Herkunft des Vermögens, dem Sanktionsscreening sowie den Anforderungen der Korrespondenzinstitute und können verzögert, abgelehnt, zurückgesandt oder gemeldet werden, wenn diese Anforderungen nicht erfüllt sind. Die Bank übernimmt keine Haftung für Verzögerungen, Ablehnungen, Kosten, Verluste, Strafen oder versäumte Fristen, die aus der Erfüllung dieser Pflichten entstehen, und gibt keine Zusage hinsichtlich des Zeitpunkts einer Gutschrift.
Reihenfolge
Eine Geschäftsbeziehung mit der Bank entsteht erst mit der Einreichung eines vollständigen Kontoeröffnungsantrags, dem Abschluss der Kundensorgfaltsprüfung der Bank und der schriftlichen Bestätigung der Kontoeröffnung durch die Bank. Korrespondenz, Besprechungen, Videokonferenzen und der Austausch von Unterlagen begründen weder eine Geschäftsbeziehung noch ein Mandat, eine Verpflichtung oder eine Erwartung. Die Eröffnung eines Kontos liegt im alleinigen Ermessen der Bank, die nicht verpflichtet ist, Gründe anzugeben.
Vorrang
Dieser Hinweis hat Vorrang vor allen widersprechenden Bestimmungen in Dokumenten, die der Bank von einem Kunden, einem Interessenten oder einem Dritten vorgelegt werden, und kann von der Bank jederzeit aktualisiert werden.
