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Aufsichtsrechtliche Informationen

Compliance

Compliance: der Schlussstein der Integrität im Bankwesen

Einführung

Compliance hält eine Bank innerhalb der rechtlichen und ethischen Grenzen, die ihre Aufsichtsbehörden setzen. Sie ist mehr als die Einhaltung von Regeln: Sie ist das Bekenntnis des Instituts zu Integrität, Transparenz und Rechenschaftspflicht und schützt die Reputation der Bank, die Effizienz ihrer Abläufe sowie das Vertrauen von Kunden und Aufsichtsbehörden gleichermaßen.

Was Compliance im Bankwesen bedeutet

Compliance bezeichnet die Aufgabe, sicherzustellen, dass sämtliche Praktiken, Geschäftsvorgänge und Transaktionen den Gesetzen, Vorschriften, Standards und ethischen Normen der Finanzbranche entsprechen. Ihr Aufgabenfeld ist weit gefasst: von der Überwachung von Transaktionen auf Anzeichen von Geldwäsche bis hin zur Sicherstellung, dass Kundendaten im Einklang mit dem Datenschutzrecht behandelt werden. Die Compliance-Funktion ist die interne Kontrollinstanz der Bank; sie prüft sämtliche Bereiche des Instituts, um Rechtsverstöße und unethisches Verhalten zu verhindern.

Die Aufgaben von Compliance-Beauftragten

  1. Regulatorische Expertise. Eine fundierte Kenntnis der einschlägigen Vorschriften, wie des US-amerikanischen Bank Secrecy Act und des Dodd-Frank Act, sowie internationaler Standards wie der Empfehlungen der Financial Action Task Force (FATF).
  2. Richtlinien und Verfahren. Ausarbeitung der Richtlinien, die die Geschäftstätigkeit der Bank mit den rechtlichen und aufsichtsrechtlichen Anforderungen in Einklang bringen, sowie der Schulungen, die die Mitarbeitenden über ihre Pflichten auf dem Laufenden halten.
  3. Überwachung und Berichterstattung. Regelmäßige Überprüfungen und Transaktionsüberwachung zur Aufdeckung von Verstößen oder verdächtigen Aktivitäten sowie, soweit erforderlich, Meldung an die Behörden.
  4. Risikomanagement. Identifizierung, Beurteilung und Minderung von Compliance-Risiken, einschließlich der Risiken neuer Produkte, Dienstleistungen und Märkte.
  5. Beratung. Die Bank bei allen Compliance-Fragen zu begleiten, damit Entscheidungen in klarer Kenntnis ihrer aufsichtsrechtlichen Folgen getroffen werden.

Was Compliance bewirkt

  • Risikominderung. Durch die frühzeitige Identifizierung und Behandlung von Compliance-Risiken vermeidet eine Bank rechtliche Sanktionen, finanzielle Verluste und Reputationsschäden.
  • Effiziente Abläufe. Klare Regeln darüber, wie Arbeitsabläufe im rechtlichen Rahmen zu gestalten sind, machen die Abläufe einfacher und schneller.
  • Vertrauen der Kunden. Compliance versichert den Kunden, dass die Bank mit ihren Vermögenswerten und personenbezogenen Daten ethisch und verantwortungsvoll umgeht.
  • Beziehungen zu den Aufsichtsbehörden. Ein überzeugendes Compliance-Programm schafft das Vertrauen der Aufsichtsbehörden und belegt das Bekenntnis der Bank zur Rechtstreue.

Künftige Herausforderungen

Compliance-Verantwortliche müssen mit sich rasch wandelnden Vorschriften Schritt halten, die Komplexität globaler Geschäftstätigkeit bewältigen und neue Technologien einführen, ohne den Datenschutz zu beeinträchtigen. Die Funktion wird sich zunehmend auf Technologie stützen, einschließlich künstlicher Intelligenz und Distributed Ledger, um wirksamer zu arbeiten.

Kurz gefasst

Compliance ist der Grundpfeiler der Integrität im Bankwesen. Compliance-Beauftragte, die ihre Arbeit sorgfältig verrichten, schützen den Ruf der Bank, verbessern deren Abläufe und gewinnen das Vertrauen von Kunden und Aufsichtsbehörden. Mit dem Wandel der Finanzwelt wird sich auch diese Funktion wandeln, ihr Zweck aber bleibt derselbe: der höchste Maßstab an Integrität im Bankwesen.

Compliance, regulatorische Pflichten und Gegenparteiprüfung

IFB arbeitet innerhalb eines verbindlichen Compliance-Rahmens, der sich aus den geltenden internationalen aufsichtsrechtlichen Standards, den Pflichten zur Geldwäschebekämpfung und Terrorismusfinanzierungsbekämpfung sowie den internen Richtlinien zur Risikosteuerung ableitet. Diese Anforderungen sind bindend, nicht im Ermessen stehend und können auf Wunsch von Kunden, Gegenparteien, Intermediären oder Dritten weder aufgehoben noch geändert oder umgangen werden.

IFB führt keine Transaktion, Anweisung oder vorbereitende Tätigkeit vor vollständiger Überprüfung der Gegenpartei oder außerhalb der etablierten Compliance-Verfahren durch, vermittelt oder unterstützt diese. Jede Erwartung, IFB könne anders handeln, ist mit den geltenden aufsichtsrechtlichen Pflichten unvereinbar und wird ausdrücklich zurückgewiesen.

Aufsichtsrechtliche Grundlage

Das Compliance-Rahmenwerk der IFB orientiert sich an international anerkannten Standards und steht mit diesen im Einklang, darunter unter anderem:

  • Grundsätze des Know Your Customer (KYC) und der Kundensorgfaltspflichten (Customer Due Diligence)
  • Anforderungen an die verstärkte Sorgfaltsprüfung (Enhanced Due Diligence, EDD) bei Transaktionen oder Gegenparteien mit höherem Risiko
  • Pflichten zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (AML/CFT)
  • Anforderungen an Sanktions-, Embargo- und Restricted-Party-Prüfungen
  • Interne Pflichten in den Bereichen Risikomanagement, Revision und Aufzeichnung

Diese Standards werden risikobasiert, jedoch nicht verhandelbar angewendet.

Verantwortung der Gegenpartei

  • IFB legitimiert keine nicht identifizierten oder intransparenten Absender, rekonstruiert keine Transaktionsstrukturen und übernimmt keine aufsichtsrechtlichen, Compliance- oder rechtlichen Risiken im Namen eines Kunden. Die Pflicht, eine überprüfbare, autorisierte und regelkonforme Gegenpartei zu benennen und vorzulegen, obliegt allein dem Kunden.
  • IFB leitet keine Transaktionen ein, nimmt keine Vorabfreigabe oder Vorabpositionierung vor, simuliert keine Transaktionen und verarbeitet auch sonst keine Transaktionen, die Gelder betreffen, die von nicht identifizierten, nicht verifizierbaren oder nur mittelbar dargestellten Instituten stammen. Kein kommerzielles, strategisches oder zeitliches Argument hebt dieses Verbot auf.

Anforderung an die Auftraggeberbank

  • Mittelspersonen, Vermittler, Zuführer, Agenten, Nominees oder sogenannte Mandate werden nicht als Ersatz für das ursprüngliche Finanzinstitut akzeptiert.
  • IFB wird ausschließlich tätig, wenn die absendende Bank eindeutig identifiziert, unmittelbar über institutionelle Kanäle kontaktiert und unabhängig verifiziert werden kann, einschließlich der Bestätigung von Vertretungsbefugnis, Rechtsordnung und aufsichtsrechtlichem Status.

Zurückweisung nicht konformer Argumente

Argumente, die sich auf Dringlichkeit, Opportunitätskosten, Vertraulichkeit, Bankgeheimnis oder Behauptungen über die übliche Marktpraxis stützen, setzen aufsichtsrechtliche Pflichten nicht außer Kraft und gelten für die Beurteilung der Compliance nicht als maßgeblich.

Legitime und regulierte Finanzinstitute verlangen von Gegenparteien nicht, Compliance-, Verifizierungs- oder Sorgfaltsprüfungsstandards auszusetzen, zu umgehen oder abzuschwächen, um Gelder zu übermitteln oder zu empfangen.

Binärer Beurteilungsmaßstab

IFB wendet ein striktes binäres Beurteilungsraster an:

  • Entweder existiert eine legitime Auftraggeberbank, die nach den geltenden aufsichtsrechtlichen und institutionellen Standards identifiziert und verifiziert werden kann, oder
  • Es wird keine Transaktion als bestehend anerkannt.

Es wird keine vorläufige, bedingte oder zwischenzeitliche Einstufung vorgenommen.

Durchsetzung und Aufbewahrung von Unterlagen

Wird IFB aufgefordert, ermutigt oder gedrängt, außerhalb ihres Compliance-Rahmens oder der geltenden aufsichtsrechtlichen Pflichten zu handeln, wird der Vorgang unverzüglich beendet. Solche Ergebnisse werden gemäß den internen Anforderungen an Risikomanagement, Revision und Aufbewahrung dokumentiert. Eine weitere Zusammenarbeit oder Eskalation findet nicht statt.

Überweisungen aus China

China legt für Überweisungen von Unternehmen ins Ausland keine feste Jahreshöchstgrenze fest, anders als das jährliche Devisenkaufkontingent von USD 50.000 für Privatpersonen. Unternehmensüberweisungen werden jedoch genau geprüft und müssen einem festgelegten Regelwerk und Verfahren folgen:

  1. Zweck. Die Überweisung muss einem tatsächlichen geschäftlichen Zweck dienen, etwa der Bezahlung importierter Waren oder Dienstleistungen, von Lizenzgebühren oder von Dividenden.
  2. Dokumentation. Erforderlich sind Verträge, Rechnungen, Steuerunterlagen und in einigen Fällen behördliche Genehmigungen.
  3. SAFE. Größere oder kapitalverkehrsbezogene Transaktionen können einer Registrierung bei der State Administration of Foreign Exchange (SAFE) oder deren Genehmigung bedürfen und müssen durch eine tragfähige geschäftliche Begründung gestützt sein.
  4. Prüfung durch die Bank. Die Bank des Unternehmens prüft die Unterlagen und das Geschäft auf Übereinstimmung mit den chinesischen Vorschriften, bevor sie die Überweisung ausführt.
  5. Währungsumrechnung. Renminbi müssen in die Zielwährung umgetauscht werden, was weitere Unterlagen erfordern kann.
  6. Quoten. Einige Provinzen oder Branchen wenden interne Richtlinien oder Quoten für Auslandsinvestitionen an; diese sind nicht einheitlich.
  7. Steuern. Ausgehende Zahlungen über USD 50.000 im Rahmen des Dienstleistungshandels und vergleichbarer Posten erfordern in der Regel eine vorherige steuerliche Meldung.
  8. Kapitalbilanz und Leistungsbilanz. Transaktionen der Kapitalbilanz, wie Auslandsinvestitionen und Kredite, erfordern in der Regel umfangreichere Unterlagen und gegebenenfalls eine staatliche Genehmigung, im Gegensatz zu Transaktionen der Leistungsbilanz, wie Handelszahlungen und Gehälter.

Vermögende Personen in China unterliegen demselben jährlichen Devisenkaufkontingent von USD 50.000 wie alle anderen. Größere Beträge können nur über Kanäle ins Ausland transferiert werden, die das chinesische Recht anerkennt, zum Beispiel:

  1. Genehmigte Anlageprogramme. Anlagen im Ausland über QDII-Produkte zugelassener Institute sowie über weitere staatlich genehmigte Programme für Auslandsinvestitionen.
  2. Auslandsbeteiligung an Unternehmen. Gründung oder Erwerb eines Unternehmens im Ausland nach den Vorschriften für ausgehende Direktinvestitionen, einschließlich der erforderlichen Meldungen und Genehmigungen.
  3. Immobilien im Ausland. Erwerbe im Ausland, soweit zulässig und ordnungsgemäß dokumentiert.
  4. Darlehensrückzahlungen. Rückzahlung dokumentierter Verbindlichkeiten im Ausland.
  5. Ausbildung im Ausland. Studiengebühren und Lebenshaltungskosten für im Ausland studierende Familienmitglieder gegen Vorlage entsprechender Belege.
  6. Investitionsbasierte Einwanderung. Investitionsprogramme anderer Länder, die ein Aufenthaltsrecht gewähren und über regelkonforme Kanäle finanziert werden.
  7. Offshore-Trusts. Komplexe Strukturen, die sowohl dem chinesischen als auch dem internationalen Recht entsprechen müssen.

Jeder dieser Wege muss strikt dem chinesischen Recht entsprechen, das komplex ist und sich häufig ändert. Die Aufteilung von Käufen auf Familienmitglieder zur Umgehung der individuellen Quote, die Falschfakturierung im Handel und ähnliche Praktiken sind rechtswidrig; IFB nimmt keine Gelder an, die auf solchen Wegen aus China abgeflossen sind. Verstöße können zu empfindlichen Sanktionen führen, einschließlich Geldbußen und Strafverfahren.

Angesichts der Komplexität und der möglichen Folgen ist die Beratung durch Rechtsanwälte und Finanzberater, die sowohl im chinesischen als auch im internationalen Recht versiert sind, unerlässlich.

Hinweis

Die Bank prüft, genehmigt oder kommentiert keine Transaktionsdokumente, bei denen sie nicht Vertragspartei ist, erteilt Bestätigungen ausschließlich für ihre eigenen Kontoinhaber in Bezug auf bei der Bank geführte Konten und verlangt – abgesehen von der veröffentlichten Kontoaktivierungsgebühr und dem Mindestguthaben – vor der Mittelbereitstellung keinerlei Vorauszahlung. Siehe Dokumente Dritter und Bankbestätigungen.