
Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (Offenlegungsverordnung, SFDR)
Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (Offenlegungsverordnung, SFDR)
sowie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken, zur Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren, zu nachhaltigen Produkten, die ökologische oder soziale Merkmale fördern, und zu Produkten, die nachhaltige Investitionen zum Ziel haben.
Nachhaltigkeitsrisiken sind finanzielle Risiken; sie sind definiert als Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, deren Eintreten einen tatsächlichen oder potenziellen erheblichen negativen Einfluss auf den Wert der Anlage haben könnte (Art. 2 Abs. 22 SFDR).
IFB ist der Auffassung, dass Nachhaltigkeitsrisiken die Wertentwicklung von Anlageportfolios beeinflussen können. Um die langfristige Wertentwicklung der Anlagen ihrer Kunden zu verbessern, bezieht IFB Nachhaltigkeitsrisiken, soweit relevant, in ihren Anlageentscheidungsprozess und in ihre Anlageberatung ein. Die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken erfolgt im Einklang mit den Richtlinien von IFB zur Erstellung von Anlageresearch-Einschätzungen, zum Portfolioaufbau und zur Produktauswahl.
Zusätzliche Informationen dazu, wie die Vermögensverwaltung Nachhaltigkeitsrisiken in den Anlageentscheidungsprozess einbezieht
Die Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in die Anlageentscheidungs- und Beratungsprozesse ist in den Richtlinien der IFB zu diesen Prozessen verankert. Die Richtlinien enthalten unter anderem Leitlinien, die Analysten bei der Bildung ihrer unabhängigen Einschätzungen zu beachten haben. Die Anlageentscheidungs- und Beratungsprozesse der IFB sind mehrstufige Verfahren, zu denen auch die Auswahl bevorzugter Instrumente auf der Grundlage ihres Marktausblicks gehört.
Bei der Beurteilung von Wertpapieren einzelner Emittenten (Aktien und Anleihen) oder von Investmentfonds werden Nachhaltigkeitsrisiken neben anderen finanziellen Risiken bei der Finanzanalyse der Emittenten und bei der Sorgfaltsprüfung der Fonds berücksichtigt:
· Die Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken und deren Wesentlichkeit ist einer von zahlreichen Faktoren dafür, ob Wertpapiere einzelner Emittenten empfohlen werden und inwieweit solche Instrumente daher in Vermögensverwaltungsmandaten und in der Anlageberatung ausgewählt werden sollten. Das Nachhaltigkeitsrisiko wird in den Research-Grundsätzen der IFB ausdrücklich genannt.
· Die Sorgfaltsprüfung von Fonds konzentriert sich auf die Strategie und darauf, wie ein Fondsmanager Risiken und Chancen (einschließlich ESG-Risiken und -Chancen) in seinem Anlageprozess erfasst. Sie stellt keine Bewertung der einzelnen Positionen innerhalb eines Portfolios dar. Im Rahmen der standardmäßigen Sorgfaltsprüfung von Fonds weist IFB WM jedem Fonds ein ESG-Rating zu. Nachhaltigkeits- und andere Risikothemen sollten zwar von jedem Manager berücksichtigt werden, doch dürften Fonds mit höheren ESG-Intentionalitätsratings ein geringeres Nachhaltigkeitsrisiko aufweisen, da mehr Aufmerksamkeit und Ressourcen auf Research, Anlageentscheidungen und/oder aktives Engagement gegenüber den Unternehmen gerichtet werden. Eine fehlende Integration von Nachhaltigkeitsrisiken in den Anlageentscheidungsprozess eines Fondsmanagers führt in der Regel zu einem niedrigeren ESG-Rating.
Im Rahmen der Anlageanalyse und der Sorgfaltsprüfung ist IFB bestrebt, finanzielle Risiken (einschließlich Nachhaltigkeitsrisiken) zu identifizieren, um das Gesamtrisiko des Portfolios zu steuern.
Der Ansatz der IFB zur Vergütung ist weltweit durch die Total Reward Principles geprägt, die einen Rahmen mit Schwerpunkt auf Verhalten und solidem Risikomanagement festlegen. Mitarbeitende werden anhand ihrer Leistung im Hinblick auf eine Reihe finanzieller und nichtfinanzieller Ziele beurteilt und vergütet, darunter das Risikomanagement. Soweit anwendbar, schließt das Ziel im Bereich Risikomanagement die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken ein. Sind Nachhaltigkeitsrisiken Bestandteil der Leistungsziele eines Mitarbeitenden, fließen sie in die qualitative Leistungsbeurteilung ein, die wiederum einer der Faktoren ist, die die Gesamtvergütung des Mitarbeitenden bestimmen. Dieser Ansatz zur Vergütung ist in den jeweiligen Vergütungsrichtlinien dargelegt.
IFB erkennt die Notwendigkeit an, die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Anlageentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren transparent zu machen. IFB hat interne Verfahren zur Identifizierung und Priorisierung der nachteiligen Auswirkungen festgelegt und befolgt diese; sie berücksichtigt diese Auswirkungen im Rahmen ihres Anlageentscheidungsprozesses und gegebenenfalls ihrer Anlageberatung. Derzeit arbeitet IFB daran, den internen Rahmen im Einklang mit der EU-Verordnung 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor weiter zu verbessern. Weitere Informationen zu den Grundsätzen für die Identifizierung und Priorisierung der wichtigsten nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen, eine Beschreibung dieser Auswirkungen sowie etwaiger darauf bezogener Maßnahmen werden daher ausgebaut und im Einklang mit der Finalisierung der anwendbaren Delegierten Verordnung der Kommission veröffentlicht.
Die Engagement-Richtlinie von IFB Asset Management (AM) enthält die Definition des Begriffs Engagement und erläutert, wie dieser mit den Integrations- und Stimmrechtsvertretungsprozessen von IFB AM zusammenhängt. Das Dokument betont, dass Engagement Teil der treuhänderischen Pflicht von IFB AM gegenüber ihren Kunden ist und einen festen Bestandteil des Anlageprozesses von IFB AM sowohl bei passiven als auch bei aktiven Strategien bildet. Die Richtlinie gibt einen Überblick darüber, wie wir Engagement-Fälle priorisieren: nach dem finanziellen Exposure von IFB AM, dem Vorliegen hoher Umwelt-, Sozial- und Governance-Risiken (ESG) sowie der Berücksichtigung wesentlicher Nachhaltigkeitsexternalitäten und Kontroversen. Sie beschreibt zudem den Research-Prozess von IFB AM, die von IFB AM genutzten Quellen, die behandelten Themen und die Unternehmensvertreter, mit denen wir üblicherweise in Kontakt stehen. In dem Dokument informiert IFB AM näher über das von IFB AM eingerichtete System zur Festlegung von Engagement-Zielen und zur Verfolgung des Fortschritts sowie über den Eskalationsprozess von IFB AM für den Fall, dass der Dialog mit Unternehmen erfolglos bleibt. Ebenfalls erläutert werden die Kriterien von IFB AM für die Zusammenarbeit mit anderen Investoren sowie unsere Verfahren im Umgang mit Insiderhandel und mit Risiken aus Interessenkonflikten. Schließlich legt die Richtlinie unsere Verpflichtungen fest, einen qualitativ hochwertigen Dialog mit Unternehmen zu führen und Kunden sowie der Öffentlichkeit allgemein nützliche Offenlegungen zur Verfügung zu stellen. Der Anhang des Dokuments enthält eine Liste der Stewardship-Kodizes, denen wir uns angeschlossen haben, sowie eine Liste der wichtigsten ESG- und Stewardship-Initiativen, die
IFB AM derzeit unterstützt.
IFB Wealth Management betrachtet Stewardship auch als wichtigen Bestandteil der treuhänderischen Pflicht sowie als wichtiges Instrument für die Wirkung im Rahmen nachhaltiger Anlagestrategien. Da IFB Wealth Management (IFB WM) in erster Linie ein Fondsvertreiber ist, haben wir die Berücksichtigung der Stewardship-Praktiken unserer externen Vermögensverwalter in die Fonds-Sorgfaltsprüfung von IFB WM integriert. Die Engagement-Richtlinie von IFB WM ist auf das eigene Engagement der Vermögensverwalter in ihrer Eigenschaft als Aktionäre ausgerichtet. Im Regelfall der individuellen Vermögensverwaltung erhält IFB lediglich die Vollmacht über das Kundendepot, das heißt, IFB handelt als Vertreter, der Willenserklärungen im Namen des Kunden abgibt. Der Kunde bleibt jedoch Eigentümer der Aktien und damit Aktionär. Vor diesem Hintergrund legt die Engagement-Richtlinie von IFB die folgenden Verfahren fest:
· Ausübung von Aktionärsrechten – Stimmrechte
· Diskretionäre Mandate mit Kunden sehen keine ausdrückliche Ermächtigung der IFB hinsichtlich der Stimmrechte vor oder schließen die Ausübung von Stimmrechten ausdrücklich aus. Daher übt die IFB die aus den Aktienbeständen eines Portfolios resultierenden Stimmrechte nicht aus.
Erwirbt IFB Fondsanteile, ist die Verwaltungsgesellschaft des Fonds in der Regel befugt, die mit den Fondsvermögenswerten verbundenen Stimmrechte aus den Aktienbeständen auszuüben. Im Rahmen der Fondsauswahl berücksichtigt IFB die von der Fondsverwaltungsgesellschaft veröffentlichte Mitwirkungspolitik.
Im Laufe der Jahre hat sich IFB zu verschiedenen Verhaltenskodizes für die Geschäftstätigkeit, internationalen Standards zur Sorgfaltsprüfung und Berichterstattungsinitiativen verpflichtet, um den Erwartungen unserer Anspruchsgruppen gerecht zu werden. IFB orientiert sich als Referenzrahmen an den Empfehlungen der Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD), die inzwischen in die ISSB-Standards eingegangen sind, sowie an den UN-Prinzipien für verantwortungsvolles Bankwesen und den Prinzipien für verantwortungsvolles Investieren.